Ergebnis der Kirchengemeinderatswahl

Der Kirchengemeinderat gibt bekannt:

Wahlergebnis
In der Kirchengemeinde wahlberechtigt waren 2.100 Gemeindeglieder.
An der Kirchenwahl teilgenommen haben 167 Gemeindeglieder.
Es wurden 162 gültige Stimmzettel abgegeben.
Es wurden 5 ungültige Stimmzettel abgegeben.

Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Vorgeschlagenen:

135 Grawe, Axel
134 Sarau, Jan
127 Brakel, Thomas
124 Jakob, Gabriele K (Mitarbeiterin in der Diakonie)
120 Brakel, Mariel
120 Rathje, Margarete M (Mitarbeiterin der Kirchengemeinde)
110 Naujack, Rudolf
93 Bramesfeld, Martin
61 Rudat, Felix

Gemäß Wahlbeschluss vom 09. März 2022 sind sieben Personen in den Kirchengemeinderat zu wählen.
Es wird festgestellt, dass folgende zur Wahl Vorgeschlagene gewählt sind:

  • Grawe, Axel
  • Sarau, Jan
  • Brakel, Thomas
  • Jakob, Gabriele
  • Brakel, Mariel
  • Rathje, Margarete
  • Naujack, Rudolf

Rechtsmittelbelehrung:
Wahlberechtigte Gemeindeglieder können innerhalb einer Woche nach dieser Bekanntmachung des Wahlergebnisses Wahlbeschwerde beim amtierenden Kirchengemeinderat einlegen (§ 31 Kirchengemeinderatswahlgesetz).

Die Wahlbeschwerde bedarf der Schriftform. Sie ist mit Gründen zu versehen. Die Wahlbeschwerde kann nur mit dem Verstoß von Vorschriften über das Wahlrecht oder das Wahlverfahren begründet werden. Verstöße gegen die Rechtmäßigkeit des Verzeichnisses der Wahlberechtigten (§14 Absatz 3 Satz5 Kirchengemeinderatswahlgesetz) und gegen die Rechtmäßigkeit der Wahlvorschlagsliste (§16 Absatz 2 Satz 3 Kirchengemeinderatswahlgesetz) können mit der Wahlbeschwerde nicht mehr geltend gemacht werden (§ 31 Absatz 2 Kirchengemeinderatswahlgesetz).

Die Wahlbeschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.

Das Wahlergebnis wird durch Aushang in den kirchlichen Schaukästen und auf unserer Webseite bekannt gemacht.